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Hausbootferien mit Delphin TEC

Die Delphin TEC Schiffstechnik GmbH erbringt Dienstleistungen im Verkauf, der Vercharterung sowie Service und Unterhalt von Freizeitbooten. In Zusammenarbeit mit der SBS Andernach GmbH, welche bereits auf eine fast 100 Jahre alte Bootsbau-Tradition zurückblicken kann, wurden die Joylife Boote speziell als Freizeitboote mit grossem Luxus konzipiert und gebaut.

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit den Joylife Booten von Delphin TEC

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für Ihre Hausbootferien mit den Joylife Booten von Delphin TEC. 

Die Basisstation der Joylife Boote befindet sich in Mettlach und ist gut per Auto oder Bahn erreichbar. Ab Schweizer Grenze (Basel), dauert die Autofahrt ca. 3.5 Std., kostenlose Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe der Basisstation vorhanden. Mit der Bahn ab Basel erreichen Sie Mettlach in ca. 4.5 Std.

Nach Ihrer Ankunft und dem Check-in erhalten Sie ein Übergabeprotokoll mit einer Inventarliste, die Papiere für das Hausboot, sowie Kinderschwimmwesten nach Bedarf. Ebenso erhalten Sie ein Bordbuch und iPad. Hier finden Sie wichtige Details zum Fahrgebiet und zur Technik. Weiterhin ist auf dem Bordbuch eine Service- und Notrufnummer, die täglich von 7:00-20:00 Uhr erreichbar ist, falls Sie Fragen zur Technik haben oder ein Defekt vorliegt.

Am Anreisetag findet eine umfangreiche Einweisung statt, bestehend aus einem theoretischen Teil sowie einem praktischen Teil, der auch eine Probefahrt mit den Mitarbeitern der Basis beinhaltet. An Bord befindet sich auch ein iPad mit verschiedenen Videoinhalten, falls Sie während der Fahrt nochmals etwas nachschauen möchten. Alle Handhabungen des Bootes sind darin ausführlich beschrieben.

Bettwäsche, Handtücher, etc.
Vorhanden sind folgende Produkte auf den Booten: Bettwäsche, Küchenhandtücher, Geschirrhandtücher, Spülmittel, Schwammtuch, Toilettenpapier (hier benötigen wir, infolge der Bordkläranlage, besonderes Toilettenpapier) und Handseife.

Küchenausstattung
Auf allen Booten befindet sich für Sie: Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, Kochutensilien, Spülbecken mit Warm- und Kaltwasser und ein Elektroherd mit Herdplatten. Ebenso erwartet Sie eine Mikrowelle, ein spezieller Weinkühlschrank, eine Geschirrspülmaschine, eine Waschmaschine-/ Trockner in Kombination sowie eine Nespresso Kaffeemaschine.

Fernseher & Online-Zugang
Der Fernseher ist mit allen Unterhaltungsprogrammen, welche in einem Multi-Media-System integriert sind ausgestattet. Per WiFi ist Internetfernsehen möglich. Es besteht jedoch keine Empfangsgarantie auf allen Streckenabschnitten.

Funkgeräte
Es befinden sich keine Funkgeräte auf den Hausbooten. Die Kommunikation mit den Schleusen erfolgt mit Ihrem Mobiltelefon.

Steckdosen
Es gibt ausreichend 230 Volt Steckdosen an Bord. Die Bordspannung beträgt 230 Volt. Alle Joylife Hausboote sind mit Landstromanschluss ausgestattet. Das bedeutet, dass wenn Sie anlegen und das b^Boot an den Landstrom anschliessen, werden die Bordbatterien automatisch aufgeladen.

Heizung und Klimaanlage - Haustechnik
Die Joylife Boote sind mit einer Klimaanlage ausgestattet, welche je nach Bedürfnis, entweder heizt oder kühlt. Die boote verfügen über eine Wasseraufbereitungsanlage und zusätzlich über ein Frischwassertank mit 800 Liter an Bord. Somit wird ist ein autarker Betrieb gewährleistet.

Grill
Jedes Hausboot verfügt über einen Bordgrill, der Ihnen kostenlos zur Verfügung steht. Dem Grillspass - unter Berücksichtigung bestimmter Sicherheitsbestimmungen - steht somit nichts im Wege!

Steuerung / Bugstrahlruder
Die Hausboote verfügen über Bugpropeller oder Seitenstrahlruder genannt. Mit diesem können Sie den Bug des Hausbootes steuern, ohne dass das Hausboot in Fahrt ist. Dies ist gerade beim Schleusen und Anlegen eine Erleichterung. Das Hausboot kann jedoch auch ohne Bugpropeller gut gefahren werden. Zur Steuerung dient ein Joystick.

Ankern/Anlegen
Auf dem iPad, welches Sie vor Ihrer Reise erhalten, sind alle Liegestellen und Häfen aufgeführt. Es gibt entlang der Saar umfangreiche kostenfreie Liegeplätze. Die Preise für kostenpflichtige Liegeplätze variieren und müssen von Ihnen bezahlt werden. Liegeplätze können nicht reserviert werden. Sie haben die Möglichkeit, den jeweiligen Hafen anzurufen und nachzufragen, ob freie Kapazitäten da sind. Häfen und Telefonnummern finden Sie auf dem iPad.

Schleusen
Auf der Saar sind die Schleusen mit Schleusenwärtern besetzt. Die Anmeldung zum Schleusen erfolgt über Ihr Mobiltelefon, der Schleusenwärter gibt Ihnen die notwendigen Informationen zur Schleusung. Das Schleusen ist auch für Anfänger problemlos. Bei der Einweisung wird Ihnen eine Schleusung vorgeführt, Sie können den Vorgang auch jederzeit als Videoanleitung auf dem Ipad nochmals anschauen. Es wird keine Schleusengebühr erhoben, wenn Sie jedoch nach Frankreich fahren, erwartet man von Ihnen, dass Sie bei handbetriebenen Schleusen dem Schleusenwärter beim Öffnen und Schliessen der Schleusentore zur Hand gehen. Und natürlich dürfen Sie auch ein kleines Trinkgeld geben.

Schleusensperrungen
Die Schleusen in Frankreich sind jeden Tag geöffnet mit einigen Ausnahmen (Ostern, 1. Mai, Nationalfeiertag, etc..). Einschränkungen entstehen auch, da jedes Jahr bestimmte Kanalabschnitte für Instandhaltungsarbeiten gesperrt werden oder im Frühjahr bei Hochwasser. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Schliessungen während Ihrer Fahrt.

Fahreinschränkungen
Die Fahrt auf der Saar darf nur von der Morgen- bis zur Abenddämmerung erfolgen. Bei einer Windstärke von grösser mehr als 3 Bft. darf nicht mehr gefahren werden, es muss die nächste Liegestelle angefahren werden. Und natürlich darf der Bootsführer nicht unter Alkoholeinfluss das Hausboot steuern.

Angeln
Grundsätzlich darf auf der Saar geangelt werden. Bitte beachten Sie dabei die Informationen hier.

Baden
Grundsätzlich darf auf der Saar gebadet werden, auch direkt vom Hausboot aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Saar eine Bundeswasserstrasse ist und manchmal auch von grossen Schiffen befahren wird. In bestimmten Bereichen wie bei Brücken, Wehren, Schleusen, Hafeneinfahrten, Liegestellen, etc. ist das Baden nicht erlaubt. Auch die Strömung darf keineswegs unterschätzt werden.

Landausflüge
Die Boote sind mit 2 Elektroscootern ausgerüstet, mit denen Sie kurze Strecken zum Bäcker oder nächsten Laden zurücklegen können. Sie können natürlich auch Ihre eigenen Fahrräder mitnehmen oder über Saarland-Tourismus Fahrräder mieten. Dazu ist eine frühzeitige Reservation notwendig.

Notfall / Panne
Für Notfälle gibt es eine Notfallnummer, welche täglich von 7.00-20.00 Uhr bedient wird. Die Nummer finden Sie im Bordbuch und iPad. Bei einem Unfall bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie die Basis.
Im Bordbuch befindet sich ein Schadensprotokoll, welches Sie ausfüllen müssen, ebenso muss die Wasserschutzpolizei gerufen werden. Falls Dritte geschädigt wurden, müssen Kontaktdaten aufgenommen und Fotos gemacht werden.

Was kann ich sonst noch mitnehmen?
Wir empfehlen Ihnen, rutschfeste Schuhe, Handschuhe und kleine Reisetaschen (einfacher zu verstauen) mitzunehmen. Sie erhalten frühzeitig vor Abreise eine Packliste mit weiteren Vorschlägen.

Besatzung
Das Mindestalter für eine Charterung eines Joylife Hausbootes beträgt 18 Jahre, eine Mindestbesatzung von zwei Erwachsenen ist nötig, damit die Schleusengänge mühelos zu bewältigen sind und Sie auch in Sondersituationen nicht alleine sind. Für kleine Kinder wird eine weitere Person zur Aufsicht nötig.

Barrierefreiheit
Die Joylife Boote sind ebenerdig und haben vier Schlafplätze, die auch ohne Treppe erreichbar sind. Auch das Bad ist ebenerdig. Dennoch ist das Ein- und Aussteigen nicht immer barrierefrei machbar, gerne beraten wir Sie und versuchen eine passende Lösung zu finden.

Brauche ich ein Bootsführerschein?
Nein, die Joylife-Boote können ohne Bootsführerschein gefahren werden. Sie brauchen keinerlei Bootserfahrung, resp. -kenntnisse. Sie erhalten eine ausführliche Einweisung am Anreisetag.

Haustiere
Haustiere werden nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache akzeptiert. Kosten: 150 Euro für ein Haustier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Delphin TEC Schiffstechnik GmbH

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages zwischen dem Charterer (nachfolgend Mieter genannt) und dem Vermieter der Delphin Tec Schiffstechnik GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) Industriestraße 12; 56626 Andernach und gelten auch für alle im Zusammenhang damit erbrachten Lieferungen und Leistungen des Vermieters.

1. Buchung
Eine Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung und Eingang der Anzahlung verbindlich. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird in jedem Fall (zum Zeitpunkt der Buchung) empfohlen.

2. Anzahlung, Restzahlung, Kaution
Mit der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamt-Charterpreises gemäß der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt durch Überweisung rechtzeitig bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Kaution in Höhe von 150,00 für Miete von Joylife Floating Homes (an Steg/im Hafen liegend) bzw. Miete von Joylife Boats (fahrende Nutzung) von € 1.250,00 € ist vor Bootsübergabe zu entrichten (Überweisung oder Barzahlung). Die Kaution der Linssen Yachten in Höhe von € 1.600,00 € ist 4 Wochen vor Bootsübergabe mittels Überweisung zu entrichten. Sie ist die Selbstbeteiligung für jeden Schadensfall.

2.a. Kündigung
Nimmt der Mieter das gebuchte Charterboot oder gebuchte Leistungen aufgrund einer nicht fristgerechten Kündigung oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beläuft sich ab 12 Wochen vor Anreise auf 25 % des vertraglich vereinbarten Charterpreises und 6 Wochen vor Anreise auf 100% des vertraglich vereinbarten Preises und ebenso bei Nichtantritt der Reise sind 100% des vertraglich vereinbarten Preises geschuldet.

Beide Parteien können den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere einer der folgenden Fälle:

mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung des Mietfahrzeugs,

Das Charterboot wurde unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht.

2.b. Gewährleistung und Rücktritt des Mieters
Stellt der Mieter während der Mietzeit einen Defekt am Charterboot und/oder Zubehör fest, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich einschränkt oder Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit die Seetüchtigkeit des Charterbootes durch den Schaden nicht mehr gegeben sein sollte oder durch eine Weiterfahrt eine Vergrößerung des Schadens droht, ist es dem Mieter ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr gestattet, das Charterboot zu führen. Erst nach der Instandsetzung oder einer ausdrücklichen Zusage des Vermieters darf der Mieter das Charterboot wieder fahren. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so stellt der Vermieter unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzboot zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur anteiligen Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.

Schäden an dem Charterboot und/oder der Ausrüstung, welche die Seetüchtigkeit des Charterbootes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen Kündigung.

3. Bereitstellung Bootsübergabe
Mit der Übergabe -am Anreisetag erfolgt die Einweisungsfahrt. Ist die Einweisungsfahrt aus besonderen Umständen nicht mit der Übergabe möglich, so ist der Vermieter berechtigt, die Einweisungsfahrt auf den Morgen des folgenden Tages zu verlegen.

Kann das Mietobjekt, wenn es zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit z.B. in Folge eines Unfalles während der Vorcharter, etc.), kann der Vermieter ein gleichwertiges Charterboot stellen. Ist ein solches nicht verfügbar, so kann die Reise zu einem alternativen Zeitpunkt durchgeführt werden oder der Mieter hat das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Der Vermieter erstattet in diesem Fall den Mietpreis durch Rücküberweisung. Im Fall des Reiserücktrittes stehen dem Mieter über den Mietpreis hinaus keine Schadenersatzansprüche zu.

3.a. Pflichten des Mieters
Der Mieter sichert zu und verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter:

  • die Grundsätze guter Seemannschaft einzuhalten,
  • die Führung des Charterbootes und des Inventars zu beherrschen und ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Führung des Charterbootes zu besitzen. Eines Führerscheines oder eines Befähigungsnachweises für das Führen des Charterbootes in dem vereinbarten Fahrgebiet bedarf es nicht, sofern die Antriebsleistung entsprechend niedrig ist,
  • die gesetzlichen Bestimmungen im Fahrgebiet zu beachten, sowie erforderlichenfalls An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen,
  • das Charterboot nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine Tiere und keine fremden Passagiere mitzuführen, es sei denn, dass es eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter hierzu gibt,
  • das Charterboot ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten, keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren,
  • das jeweilige Fahrgebiet nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu verlassen,
  • keine Veränderungen am Charterboot oder Ausrüstung vorzunehmen,
  • das Charterboot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln,
  • das Charterboot mit geeignetem Schuhwerk (flache Schuhe/Turnschuhe) zu betreten,
  • bei starken Winden den schützenden Hafen aufzusuchen,
  • in den Kabinen und Räumen des Charterbootes nicht zu rauchen, ausgenommen auf Außendeck und Oberdeck,
  • das Charterboot nach Rückkehr in einwandfreiem, ordentlichem, besenreinem Zustand zurück zu geben,
  • bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen unverzüglich (telefonisch oder in Textform) den Vermieter zu benachrichtigen und nur nach dessen Weisung zu handeln, insbesondere keine Haftung gegenüber Dritten anzuerkennen,
  • bei Schaden an dem Charterboot oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes, der Wasserschutzpolizei etc., zu sorgen,
  • im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen das Charterboot immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und ohne Zustimmung des Vermieters keine Vereinbarungen über Abschleppen oder Bergungskosten zu treffen,
  • Bootszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe und bei der Rückgabe zu überprüfen (Checkliste),
  • Beanstandungen des Charterbootes unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen und im Übergabe-/Rückgabeprotokoll zu vermerken.

3.b. Rückgabe
Die Rückgabe des Charterbootes hat in besenreinem Zustand zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Gibt der Mieter das gemietete Boot nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Sollte es sich daher – insbesondere bei One-Way-Charter – zeigen, dass der Rückgabeort nicht rechtzeitig erreicht werden kann, so wird dem Mieter empfohlen, dies dem Vermieter so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Gegebenenfalls kann dann der Vermieter versuchen, einen neuen Übergabeort, auch mit der nachfolgenden Crew, zu koordinieren und den Eintritt eines Schadens zu verhindern. Vertraglich verpflichtet ist er hierzu jedoch nicht.

3.c. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Mängel am bereitgestellten Charterboot ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Verzug (verschuldeter verspäteter Bereitstellung des Bootes) oder von ihm zu vertretender Unmöglichkeit ist auf 250 € beschränkt. Entfernte Folgeschäden sind hierbei ebenfalls ausgeschlossen.

3.d. Haftung des Mieters
Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters bei der Nutzung des Mietgegenstands, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter benutzt das Charterboot auf eigene Verantwortung.

Verlässt der Mieter das Charterboot an einem anderen als dem vereinbarten Ort, so trägt der Mieter alle Kosten für die Rückführung des Charterbootes zu Wasser oder Land. Sollte die Rückführung den Mietzeitraum überschreiten, gilt das Charterboot erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Mieter zurückgegeben.

Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitreisenden oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Charterboot in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden führt, die von der Versicherung nicht
übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine Inanspruchnahme des Mieters im Wege des Regresses vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.

4. Benutzungsbeschränkungen und sonstige Anweisungen
Die zugelassene Personenzahl bei der Vermietung ist gemäß Chartervertrag zu beachten, die Mindestbesatzung besteht aus einem Bootsführer und mind. einer weiteren Person über 16 Jahre. Kinder unter 8 Jahren müssen eine Schwimmweste tragen.

Das Charterboot darf nur auf dem versicherten und ggfs. vereinbarten Fahrgebiet (vgl. Chartervertrag) gefahren werden.

Verboten sind Nachtfahrten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie Fahrten bei schlechter Sicht, wie zum Beispiel Nebel.

Nicht gestattet ist das Abschleppen von Schiffen und Gegenständen, Bootsrennen und Geschicklichkeitsfahrten. Tragbare Heizgeräte, gleich welcher Art, und feuergefährliche Waren bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter.

Der Mieter hat die allg. gesetzlichen Vorschriften für die Wasserstraße einzuhalten.

5. Befähigung
Der Mieter von Charterbooten, für die ein Führerschein erforderlich ist, erklärt, dass er im Besitz eines Motorbootführerscheins „Binnen“ oder einer gleichwertigen Lizenz ist. Er erklärt ferner, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Geeignetheit und Fähigkeit des Mieters, das Charterboot laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung BschStrO zu führen, durch eine Einweisungsfahrt zu überprüfen und – falls die Geeignetheit und Fähigkeit nicht festgestellt werden kann, kann der Urlaub auf dem Charterboot nur am Steg/im Hafen erfolgen. Eine Pflicht zum Schadenersatz durch den Vermieter entsteht dadurch nicht. Andere Personen als der verantwortliche Bootsführer dürfen das Charterboot nur unter seiner Aufsicht führen. Personen unter 16 Jahren dürfen das Charterboot auch nicht unter Aufsicht führen.

6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Geltung des anderen Vertragsinhaltes nicht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Stand: April 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vercharterung Hausboot Joylife Boats, April 2023
Delphin Tec Schiffstechnik GmbH I Industriestraße 12 I D-56626 Andernach I info@delphin-tec.de I www.delphin-tec.de
Geschäftsführung Matthias Schmitt, Franz With I HRB 15457 – Register Koblenz I USt.-Id.: DE 814 114 112

 
 

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