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Hausbootferien mit die Bootschaft

Selbst begeisterte Hausbootfahrer startete "die Bootschaft" im Jahr 2019 mit den ersten beiden Hausbooten, die die Erwartungen an einen traumhaften Hausbooturlaub erfüllen: eine grosse Bugterrasse zum Frühstücken, Sonnenbaden und Entspannen und ein gemütlicher Wohnraum. Seither ist die Flotte gewachsen und die junge Reederei bietet zur Zeit 10 Boote in verschiedenen Klassen an. Familiär, freundlich und mit Begeisterung!

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit den Booten von "die Bootschaft"

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für Ihre Hausbootferien mit den Booten von "die Bootschaft". 

Die Charterbasis ist die Marina „Neuer Hafen“ im Ziegeleipark Mildenberg - ca. 1 Autostunde nördlich von Berlin. Von Zehdenick kommend ist der Ziegeleipark bereits ausgeschildert. Pkw-Parkplätze werden von der Marina kostenpflichtig (s. Preisaushang im Hafen) zur Verfügung gestellt.

Übergabe und Rückgabe der Hausboote erfolgen im Heimathafen. Die Termine und Uhrzeiten sind im Chartervertrag geregelt. Etwa 4 Wochen vor Anreise erhalten Sie weitere Informationen ggf. auch mit Präzisierungen zum Anreisetag.

Bitte seien Sie am Anreisetag mindestens 1h vor Übergabe im Hafen, um Ihr Gepäck auszuladen und den Pkw auf dem Parkplatz zu parken. Nur so kann die Übergabe pünktlich beginnen.

Sie werden in die Handhabung des Hausbootes, die Ausstattung und das Zubehör eingewiesen. An Tagen mit mehreren Abfahrten erfolgt die Einweisung in Gruppen.

Die Crew übergibt Ihnen das Hausboot in betriebsbereitem und gereinigtem Zustand. Das Hausboot wird mit vollem Treibstoff- und Wassertank sowie leerem Abwassertank übergeben.

Der Zustand des Hausbootes und die Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste mit dem Charterkunden gemeinsam überprüft und festgestellt. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand des Übergabeprotokolls und der Inventarliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind sowie die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet ist.

Das Skipper-Training ist freiwillig und richtet sich - je nach Erfahrung und Selbsteinschätzung - an alle Neu - und Wiedereinsteiger, die lange nicht mehr oder noch nie ein Boot selber gefahren sind und die vor Reiseantritt noch mehr Sicherheit im Umgang mit dem Hausboot für entspannte Urlaubstage erlangen möchten.

Gemäss AGB behält sich der Vercharterer das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Hausboot für den Fall zu verweigern, dass am Charterer bzw. am benannten Schiffsführer erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Sportbootes verbleiben. In diesem Fall sollte der Charterer ein Skippertraining buchen.

Das Skipper-Training findet im Anschluss an die Übergabe des Hausbootes statt und dauert etwa 1,5 h. Inhalte des Skipper-Trainings:

  • wichtige Seemannsknoten
  • Ankern mit Ankerstangen
  • An- und Ablegen
  • Aufstoppen
  • Wenden auf engem Raum
  • Schleusenmanöver
  • Grundlagen des Verhaltens auf dem Wasser
  • Wichtige Schifffahrtszeichen
  • Tipps und Tricks im Handling eines Hausbootes.

Gewinnen Sie Sicherheit mit Ihrem Hausboot und lassen Sie sich ohne Stress und mit Humor die Welt des Wassersports nahe bringen. Gerne wird auch mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie zugeschnittenes Trainingsprogramm zusammengestellt.

Zusätzlich absichern können Sie sich noch mit einer Skipper-Haftpflichtversicherung. Gene geben wir Ihnen dazu noch mehr Informationen, kontaktieren Sie uns.

Bettwäsche, Handtücher, etc.
Auf den Hausbooten sind Bettdecken und Kopfkissen für die gebuchte Personenanzahl vorhanden. Bettwäsche und Handtücher können Sie selbst mitbringen oder gegen Gebühr ausleihen.

Küchenausstattung
Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, Reinigungsmittel und Müllbeutel sind vorhanden. Beim Kühlschrank handelt sich um einen kleinen Kühlschrank wie man ihn aus Wohnmobilen kennt. Daher empfehlen wir nur wenige schnell verderbliche Lebensmittel mitzubringen.

Duschen / Toiletten
Die Hausboote sind je nach Klasse mit einer Innen- oder Außendusche ausgestattet. Zusätzlich finden Sie in fast jedem Hafen Sanitäranlagen inklusive Duschen, die man gegen eine geringe Gebühr nutzen kann.

An Bord befinden sich ausreichend Toilettenpapierrollen, die für Marine-WC geeignet sind. Bitte achten Sie darauf, das Papier in dosierter Menge zu entsorgen. Wenn Sie eigenes Toilettenpapier nachkaufen sollten, bitten wir darauf zu achten, dass dieses nicht über unsere Toiletten entsorgt werden darf. Um generellen Verstopfungen vorzubeugen, raten wir Ihnen dringend, Papier bzw. andere Hygieneartikel über den vorhandenen Mülleimer zu entsorgen.

Wasserversorgung
An Bord der Hausboote befindet sich ein Frischwassertank (kein Trinkwasser). Dieses Frischwasser können Sie zum Duschen, Kochen oder zum Geschirrspülen nutzen. Die Toilette saugt Seewasser an. Das gesamte Abwasser wird im Fäkalientank gesammelt und nach Ihrer Reise abgepumpt. Die „Reichweite“ des Frischwassertanks hängt stark von Ihren Gebrauchsgewohnheiten ab. Sollten Sie zwischendurch Frischwasser benötigen, können Sie dies in der nächstgelegenen Marina auffüllen. Trinkwasser sollte für den Urlaub in ausreichenden Mengen in Flaschen gekauft werden. n.

Strom- und Gasversorgung
Die Beleuchtung an Bord arbeitet mit 12V-LED-Leuchten. Die 12 V-Batterie wird durch den Motor und eine Solarzelle auf dem Dach geladen. Über einen 12 V-Stecker können bis max. 150 W entnommen werden. Bei Landstromanschluss stehen über eine Steckdose in der Küche und im Bad auch 220 Volt zur Verfügung, z.B. um Handy oder Laptop zu laden. Der Betrieb von Geräten mit hoher Leistungsaufnahme auf 230 V ist nur bei Landanschluss möglich. Zum Handyladen stehen ein USB-Anschluss sowie ein Zigarettenanzünder zur Verfügung.

Der Kocher und die Heizung arbeiten mit Gas. Es ist eine Gasflaschen an Bord (für eine Wochencharter ausreichend).

Internetempfang
Das Telefonieren und der Zugang zum Internet hängen von der Netzabdeckung Ihres Anbieters in unserem Revier ab. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Urlaub darüber.

Liegegebühren in Häfen
Die Liegegebühren in der Marina „Neuer Hafen“ in Mildenberg sind im Charterpreis enthalten.

In fremden Marinas wird der Liegeplatz meist anhand der laufenden Meter eines Bootes ermittelt (ca. 1,50 €/m Bootslänge). Stromentnahme und Wasser kosten zusätzlich, manchmal kommt eine „Personenpauschale“ hinzu. Ein Liegeplatz in fremden Marinas kostet demnach ca. 20,00 € pro Nacht.

Grundsätzlich können Liegeplätze nicht reserviert werden. Sie können jedoch den gewünschten Hafen anrufen und nachfragen, ob freie Liegeplätze vorhanden sind. Angaben zu den Häfen in der Region finden Sie in der Bordmappe.

Schleusen
In dieser Region gibt es (halb-)automatische oder vom Schleusenwärter betriebe Schleusen . Mit den wendigen, sehr manövrierfähigen Hausbooten wird das Schleusen nach kurzer Eingewöhnung kein Problem darstellen und zunehmend mehr Freude bereiten. Während des gebührenpflichtigen Skipper-Trainings wird wir mit Ihnen ein entspanntes Schleusen geübt .

Tägliche Fahrstunden / Fahrstrecke
Hausbooturlaub bedeutet Entschleunigung! Entspanntes Fahren bei einer Geschwindigkeitsempfehlung von 6-9 km/h ist der Richtwert. Damit können Sie die Landschaft geniessen und schützen die Ufer der Flüsse vor Erosion. Erfahrungsgemäss sind 4-5 Stunden Fahrzeit ausreichend, um die Region kennen- und geniessen zu lernen sowie die Batterie des Bootes voll aufzuladen. Sie brauchen sich kein festes Tagesziel zu setzen. Geniessen Sie entspannt das ruhige Schippern und erholen Sie sich in traumhaft schöner Natur. Gehen Sie (nur auf Seen) vor Anker, wo es Ihnen gefällt oder steuern einen Hafen an.

Die mögliche Tagesfahrstrecke hängt auch von der Anzahl der zu passierenden Schleusen ab. Das Passieren einer Schleuse ist wiederum abhängig vom Verkehr. Pro Schleuse benötigen Sie mindestens 30 min. Kalkulieren Sie daher pro Tag max. 30-40 km ein. Dann haben Sie noch ausreichend Zeit, ganz entspannt die traumhafte Natur zu geniessen und ggf. Ausflüge an Land zu unternehmen. Beachten Sie bitte unbedingt, dass das Fahren nach Einbruch der Dunkelheit untersagt ist.

Angeln
Angeln auf dem Hausboot in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg macht einen Fischereischein und eine Angelkarte erforderlich. Wer keinen Fischereischein besitzt, kann in den Tourismusbüros einen Gästefischereischein kaufen, der für die Zeit der Ferien auf dem Wasser gültig ist. Die Angelkarte für Fried- und Raubfische für viele Seen und die Havel kostet ca. 33 €/Person (Stand 2020).

Baden
Grundsätzlich darf auf der Saar gebadet werden, auch direkt vom Hausboot aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Saar eine Bundeswasserstrasse ist und manchmal auch von grossen Schiffen befahren wird. In bestimmten Bereichen wie bei Brücken, Wehren, Schleusen, Hafeneinfahrten, Liegestellen, etc. ist das Baden nicht erlaubt. Auch die Strömung darf keineswegs unterschätzt werden.

Verhalten bei Unfall
Bei einem Unfall bewahren Sie bitte Ruhe. Rufen Sie unverzüglich die Basis an, um den Schaden zu melden und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Durch die Unfallparteien muss das Schadensprotokoll aus der Bordmappe erstellt und unterzeichnet sowie die Wasserschutzpolizei gerufen werden. Bitte unbedingt die Kontaktdaten aller Beteiligten aufnehmen und Fotos vom Unfallschaden machen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung sowie einer Kautionsversicherung, die Ihren Schaden begrenzen kann. Informationen dazu geben wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Rückgabe des Hausbootes
Das Hausboot ist am Ende der vereinbarten Charterzeit am Heimathafen dem Vercharterer - von persönlichen Sachen und Müll geräumt, mit gespültem Geschirr und in besenreinem Zustand - zurückzugeben.

Bei der Rückgabe nehmen Charterer und Vercharterer eine Überprüfung des Hausbootes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Vollständigkeit und Zustand der Ausrüstung und des Inventars werden anhand der Checkliste überprüft und festgestellt.

Der Treibstoffverbrauch ist im Heimathafen nachzutanken. Der Abwassertank ist durch den Charterer an der Tankstelle abzupumpen. Die Kosten für Auftanken und Absaugen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen im Hafen.

Die Endreinigung unserer Hausboote nimmt das Serviceteam vor. Die Kosten für die Endreinigung sind mit der Servicepauschale abgegolten. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behält sich der Vercharterer eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Abrechnung
Vor der Rückgabe der Boote erfolgt das Nachtanken an der Tankstelle der Marina in unserem Heimathafen durch den Chartergast. Die Kosten entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen im Hafen.

Was soll ich alles mitnehmen?
Bequeme Kleidung, Sonnencreme, Badesachen, flache Schuhe, Regensachen, Handtücher und Bettwäsche (wenn nicht gebucht), Taschenlampe, Unterhaltungsspiele, Fernglas und Mückenspray sollten in Ihrem Gepäck nicht fehlen. Auf dem Boot bitte Schuhe mit Gummisohle tragen. Zum Packen eignet sich eine Reisetasche besser als ein Koffer.

Gibt es genügend Einkaufsmöglichkeiten?
Einkaufsmöglichkeiten gibt es in fast allen Marinas und in den Anrainerorten. An Bord befindet sich ein Skipper-Handbuch mit Wasserkarten und viele Informationen zu Anlegern, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Vergessen Sie nicht, am Anfang der Reise den Einkauf im Supermarkt einzuplanen, für den Sie womöglich nochmal mit dem Auto los müssen. Lebensmittelbestellungen vorab sind alternativ möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf rechtzeitig.

Welche Extras kann ich buchen?
Extras sind unter Optionen aufgelistet (Wäschepaket, Skippertraining, Schlauchboot, Standup-Paddle, etc. Bestellen Sie die Extras bitte bei Buchung gleich mit oder informieren Sie die Basis mindestens eine Woche vor Ihrem Urlaubsbeginn über Ihre Wünsche.

Gegen Gebühr wird auch einen Shuttleservice zum Flughafen Berlin bzw. einem Bahnhof in der Nähe angeboten, bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie nicht mit dem Auto anreisen.

Wie ist die Kaution zu zahlen?
Die Kaution bringen Sie bitte in bar mit. Die Bezahlung mit Kredit-/EC-Karte ist leider nicht möglich.

Brauche ich ein Bootsführerschein?
In den Bootsklassen KOMPAKT und KOMFORT ist kein Bootsführerschein notwendig. Für die Gäste der Bootsklassen KOMFORT+ und PREMIUM (über 15 PS) ohne SBF-Binnen ist eine Charterbescheinigung vorgeschrieben. Sie erhalten in allen Bootsklassen eine Einweisung in die Bedienfunktionen. Sollte ein Skipper-Training - nach Ihrer oder unserer Einschätzung - notwendig sein oder von vornherein gewünscht werden, so wird dies kostenpflichtig angeboten.

Haustiere
Kleine Hunde oder Katzen können auf den Booten der KOMPAKT-Klasse mitgenommen werden. Der erhöhte Reinigungsaufwand wird gemäss Preisliste verrechnet.

Fahrräder
Privatfahrräder sind an Bord nicht gestattet, der Platz an Deck ist begrenzt und das Handling mit den Rädern kann schnell und unbemerkt Schäden verursachen. An vielen Häfen können Sie jedoch Fahrräder ausleihen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Bootschaft

Für die Vermietung Hausbooten durch die Bootschaft gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 1. Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages über ein Hausboot, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als "Charterer" bezeichnet, und der Firma „Die-Bootschaft“, Inhaber Peter Schmidt, im Folgenden als "Vercharterer" bezeichnet, abgeschlossen wird. Der Charterer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Buchung für sich und alle Mitreisenden an.

2. Zustandekommen des Chartervertrages
Der Charterer kann sich auf unserer Webseite (www.die-bootschaft.de) über unsere Boote, das Revier sowie über verfügbare Termine (www.die-bootschaft.de/hausboot-mieten/buchung/) und Preise (www.die-bootschaft.de/hausboot-mieten/preise/)  informieren und eine verbindliche Buchung an den Vercharterer senden. Für die verbindliche Buchung sind die Angabe der Personenanzahl, die Charterzeit sowie die personengebundenen Daten notwendig.

Mit der Buchung über unsere Webseite bestätigt der Charterer die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer Preise gemäß Preisliste sowie ggf. gewünschte Zusatzleistungen, AGB´s und der Datenschutzerklärung.

Ein rechtsgültiger Vertrag (Chartervertrag) zwischen dem namentlich genannten Charterer und dem Vercharterer kommt erst mit dem Eingang des Chartervertrages beim Charterer zustande.

3. Vertragsrücktritt des Charterers
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Charterer besteht gem. § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB sowie § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Der Vercharterer räumt dem Charterer dennoch das Recht ein, jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer, vom Chartervertrag zurückzutreten.

Bei jedem Rücktritt vom Vertrag fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € an.
Darüber hinaus fällt eine gemäß nachfolgenden Fristen gestaffelte Rücktrittsentschädigung an, falls das Boot nicht anderweitig vermietet wird.

a)     Rücktritt mehr als 180 Tage vor Charterbeginn:                   30% des Charterpreises,
b)    Rücktritt mehr als 90 Tagen vor Charterbeginn:                   60% des Charterpreises
c)     Rücktritt mehr als 42 Tagen vor Charterbeginn:                   80% des Charterpreises
d)    Rücktritt weniger als 42 Tage vor Charterbeginn:                100% des Charterpreises

Für den Verlauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vercharterer maßgeblich. Der Vercharterer ist zur Aufrechnung der erhaltenen Anzahlung berechtigt.

Zur Risikoabsicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4. Charterpreis und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Charterpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung gemäß Inventarliste.

Zubuchbare Leistungen werden gemäß der „Preisliste“ angeboten.

Nach Abschluss des Chartervertrages ist der Charterpreis wie folgt fällig:

a)     Anzahlung in Höhe von 30% (bei Buchungen bis 42 Tage vor Charterbeginn)
b)    Restbetrag 42 Tage vor Charterbeginn
c)     Bei Buchungen von weniger als 42 Tage vor Charterbeginn ist die gesamte Rechnungssumme sofort fällig.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per Email verschickt wird, ohne Abzug fällig und auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und begründet ein Stornierungsrecht des Vercharterers.

5. Übergabe und Rücknahme des Hausbootes
Heimathafen unserer Hausboote ist der "Neue Hafen" im Ziegeleipark Mildenberg. Übergabe und Rückgabe der Hausboote erfolgen im Heimathafen. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt gemäß den im Chartervertrag benannten Uhrzeiten am Anreise- und Abreisetag. Ggf. notwendige Änderungen der Uhrzeiten zur Sicherstellung des Betriebsablaufes sind möglich und werden schriftlich angezeigt.

Alle Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

Es befinden sich genügend Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Charterbasis.

Der Charterer muss gewährleisten, dass entsprechend § 1.02 BinSchStrO mindestens ein volljähriges Crewmitglied, das zum Führen des Bootes körperlich und geistig befähigt ist und eine weitere - mindestens 16 Jahre alte Person - zur Besatzung gehören. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen.

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Hausboot für den Fall zu verweigern, dass am Charterer bzw. am benannten Schiffsführer erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Sportbootes verbleiben. Eine Nachschulung kann auf Wunsch entgeltlich erfolgen.

Der Vercharterer übergibt dem Charterer das Hausboot in betriebsbereitem und gereinigtem Zustand. Er weist den Charterer zu Charterbeginn in die Bedienfunktionen des Hausbootes ein. Das Hausboot wird mit vollem Treibstoff- und Wassertank, einer gefüllten Gasflasche sowie leerem Abwassertank übergeben.

Der Zustand des Hausbootes und die Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Vercharterer gemeinsam überprüft und festgestellt. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand des Übergabeprotokolls und der Inventarliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind sowie die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet ist.

Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Hausbootes nach Maßgabe der Checkliste.

Das Hausboot ist am Ende der vereinbarten Charterzeit im Heimathafen dem Vercharterer von persönlichen Sachen und Müll beräumt, mit gespültem Geschirr und in besenreinem Zustand pünktlich zurückzugeben. Das Nachtanken (Benzin bzw. Diesel) sowie das Abpumpen des Abwassertanks hat direkt vor der Rückgabe durch den Charterer an der Tankstelle der Marina Neuer Hafen zu erfolgen.

Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln; übermäßig verschmutztes WC o. ä.) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Der Charterer ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des Hausbootes am Heimathafen. Er hat seine Route so einzurichten, dass selbst bei unvorhergesehenen Verzögerungen (z. B. schlechte Wind- und Wetterverhältnisse) ein rechtzeitiges Eintreffen im Heimathafen gewährleistet ist.

Wird das Boot schuldhaft erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstehenden Schaden des Vercharterers zu tragen. Der Charterer verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Bei der Rückgabe nehmen Charterer und Vercharterer eine Überprüfung des Hausbootes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Vollständigkeit und Zustand der Ausrüstung und des Inventars werden anhand der Checkliste überprüft und festgestellt.

Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt, sofern eine konkrete Bezifferung nicht möglich sein sollte, und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird.

Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Dem Charterer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

Verlässt der Charterer das Hausboot an einem anderen Ort als dem Heimathafen zur Rückgabe, so hat er alle Aufwendungen der Überführung zum Heimathafen zu tragen. Weitere Schäden, die durch die verspätete Rückgabe beim Vermieter eintreten - wie Ausfall der Nachfolgecharter - hat der Chartere ebenfalls zu ersetzen, es sei denn er weist nach, dass er die Verspätung nicht verschuldet hat.

6. Versicherung und Kaution
Im Charterpreis für das Hausboot sind eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung für das Hausboot enthalten. Die Selbstbeteiligung ist abhängig von der Bootsklasse und wird im Chartervertrag benannt.

Die Kaution ist vor Fahrtantritt in bar beim Vercharterer zu hinterlegen.

Die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens sind Bestandteil des Chartervertrages und können auf Wunsch vor einem Vertragsabschluss in Textform angefordert werden.

Für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig (u. a. Trunkenheit) durch den Charterer oder seine Mitreisenden verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe.

Der Abschluss der o. g. Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die von der Versicherung nicht ersetzt werden.

Die vom Vercharterer abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Die unter 7. geregelte Haftung des Vercharterers bleibt davon unberührt.

Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsumfang ist die Beschädigung oder der Verlust von Inventar und der Bootsausrüstung.

7. Haftung des Vercharterers
Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen. Die Haftung des Vercharterers bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden am Hausboot oder der Ausrüstung, welche die Nutzung des Hausbootes für den beabsichtig-

ten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Der Ausfall oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit der TV-Anlage (soweit vorhanden) berechtigt nicht zur Charterpreisminderung und /oder zur Anforderung von Serviceeinsätzen.

Der Vercharterer übernimmt keine Gewähr für den Informationsgehalt von Wasserkarten und Handbüchern sowie den Ausfall vom Bugstrahlruder (wenn vorhanden). Gleiches gilt für die Funktion und Ganggenauigkeit elektronischer Instrumente.
Dem Charterer steht insoweit weder ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, noch auf Schadensersatz zu.

Sollte der Vercharterer infolge unvorhergesehener Ereignisse, so z. B. infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks  oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Hausboot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Charterer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vercharterer berechtigt, dem Charterer binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt ein anderes, vergleichbares Sportboot zur Verfügung zu stellen. Tritt der Vercharterer zurück, wird der Charterpreis zurückerstattet.

Bei einem Ausfall des Hausbootes während der Mietzeit haftet der Vercharterer weder für die entgangene Urlaubsfreude noch für sonstige Schäden. Es gilt eine Standzeit von bis zu 24 Stunden ab Eingang einer Schadensmeldung des Charterers an den Vercharterer als vereinbart. Für diesen Zeitraum ist der Charterer nicht berechtigt, ganz oder teilweise eine Rück- oder Teilrückzahlung des Charterpreises zu verlangen.

8. Pflichten und Haftung des Charterers
Der Charterer versichert, das Hausboot verantwortlich zu führen und sich vor Beginn der Reise über sämtliche örtliche und tatsächlich relevanten Umstände (Witterung, Häfen, Schleusen, Sperrungen …) im Hinblick auf die beabsichtige Reiseroute (Törn) zu informieren.

Der Charterer hat sich über die konkreten Maße des Bootes (insbesondere Tiefgang und Durchfahrtshöhe) in der Bordmappe zu informieren.  Für das Fahren gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für den Schiffsführer.

Das Fahren mit dem Hausboot ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sowie bis Windstärke 4 (etwa 28 km/h) gestattet. Nachtfahrten oder Fahrten bei Dunkelheit sowie bei über Windstärke 4 sind verboten.

Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen.

Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen.

Der Charterer verpflichtet sich, das Hausboot wie sein Eigentum nach den „Regeln guter Seemannschaft“ zu behandeln und zu handhaben. Er trägt die Verantwortung für den Umgang mit dem Hausboot. Dies gilt auch für den Fall, dass das Führen des Hausbootes anderen Mitreisenden überlassen wird.

Der Charterer darf das Hausboot ausschließlich auf Binnengewässern in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern führen.

Die Wartung und Reinigung des Daches bzw. der techn. Komponenten (PV-Module, DVBT2-Antenne) obliegt ausschließlich dem Vercharterer. Die Nutzung des Daches in der Kompaktklasse (Hausboote Havanna und Kapstadt) und der Aufstiegsleiter ist dem Charterer ausdrücklich untersagt.

Während der Fahrt dürfen keine Personen an den vorderen oder hinteren Kanten des Hausbootes sitzen.

Bei Zuwiderhandlung entstehende Schäden sind vollständig vom Charterer zu tragen.

Der Charterer darf keine Veränderungen am Hausboot oder dem Zubehör vornehmen.

Das Hausboot darf ohne Zustimmung des Vercharterers weder an Dritte weitergegeben, noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

Der Charter verpflichtet sich, das Boot nur mit den Personen zu belegen, die in der Crewliste bei Vertragsabschluss angegeben sind (gilt auch für Kinder) und nicht mit mehr Personen, als für das Boot zugelassen sind.

Der Törn ist so zu planen, dass auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen eine zeitgerechte Rückkehr möglich ist.

Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

Bei Zuwiderhandlungen hat der Charterer sämtlichen hieraus resultierenden Schaden zu tragen.

Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Der Charterer hat den Vercharterer bei Schäden, Havarien, Kollisionen, Grundberührungen und sonstigen außergewöhnlichen Umständen, wie Diebstahl oder Beschlagnahme, unverzüglich telefonisch (siehe angegebene Kontaktdaten auf dem Chartervertrag) zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei  dem  Verdacht des  Vorliegens vorgenannter Umstände. Des Weiteren hat der Charterer unverzüglich die zuständige Polizei sowie das zuständige Hafenamt zu verständigen und ein  ausführliches Protokoll  anzufertigen oder anfertigen zu  lassen.

Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Veränderungen oder Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Charterer darf notwendige Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vercharterer in Auftrag geben bzw. durchführen lassen. Die Originalrechnung sowie die defekten Teile hat der Charterer aufzubewahren. Reparaturkosten, die vom Charterer zu verantworten sind, sind von diesem selbst zu tragen.

Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Hausbootes nicht behindern, muss der Charterer den Vercharterer telefonisch (siehe angegebene Kontaktdaten auf dem Chartervertrag) benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Kleine Hunde (Schulterhöhe bis 50 cm) sind an Bord teilweise gestattet. Der Preis für den erhöhten Reinigungsaufwand wird bei der Buchung angezeigt. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.

9. Änderungsvorbehalt
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung unserer Hausboote kann es zu Abweichungen gegenüber den Angaben auf der Webseite oder Vertriebsunterlagen kommen. Insofern stehen alle Angaben auf der Webseite, in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Flyern, technischen Unterlagen u. ä. unter dem Vorbehalt der technischen (z. B. Abmessungen und Ausstattungen) und optischen (z. B. Farben) Änderung und Verbesserung.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Zehdenick. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In solchen Fällen wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

11.   Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie unsere gesonderten Hinweise zum Datenschutz.
Sofern auf unserer Webseite www.die-bootschaft.de die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

Stand, Juli 2022, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

 
 

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