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Hausbootferien mit Navig'France

Navig'France ist eine kleinere Reederei im Elsass. Mit seinem über 30-jährigen Bestehen kann das Hausboot-Unternehmen auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Die familiäre Umgebung sowie das fundierte Wissen über die Region machen diese Reederei zu einem Juwel unter den Hausboot-Anbietern.

Die Hausbootferien mit Navig'France bieten wir in Zusammenarbeit mit Atelier du Voyage an.

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit Navig'France

Ein kostenloser, unbewachter Parkplatz steht Ihnen zur Verfügung entlang dem Hafengelände am Strassenrand. Gegen eine Gebühr können geschlossene/überdachte Parkplätze angeboten werden. Sollten Sie mit einem Wohnmobil anreisen steht Ihnen ein spezieller Parkplatz zur Verfügung.

Die Boote werden zwischen 14:00 und 17:00 zur Übernahme zu Verfügung gestellt.

Bei Navig France werden Sie in deutscher Sprache empfangen und auch in deutscher Sprache an Bord eingewiesen.

Navig'France bietet an der Basis einen eigenen Shop an, in dem sie eine Vielfalt an Notwendigkeitsprodukten finden wie z.B. Kaffee, Zucker, Salz, Öl, Milch, Wasser, Bier, Toilettenpapier..... Auch der Online-Shop kann benutzt werden und Ihre Einkäufe werden am Abfahrtstag bereitstehen.

Ausstattung
Alle Boote verfügen über ein Standard-Inventar, Bettlaken, Kopfkissen, Bettdecken und Bezüge stehen nach maximaler Belegschaft zur Verfügung. Komplettes Ess- und Kochgeschirr erlauben Ihnen Ihre Malzeiten wie zu Hause vorzubereiten.

Strom
Alle Boote sind mit einer Zigarettenanzünder-Steckdose in 12V ausgestattet und mit einer 220V Installation mit Landanschluss (Achtung: die Benutzung der 220V Installation ist nur möglich, wenn Sie in einem Hafen anlegen der mit Stromsäulen ausgestattet ist und von Land Strom beziehen). Sie können auch einen Konverter 12/220V mitbringen oder bei Navig'France mieten damit Sie auch während dem Fahren über 220V verfügen (nur für Geräten die maximal 150 Watt verbrauchen geeignet). Die Beleuchtung an Bord wird über eine Batterie versorgt.

WiFi/Internet
Ein Internet Anschluss ist nicht an Bord aber Navig'France bietet mobile WIFI-Router zum mieten an, die Ihnen eine Internetverbindung für bis zu 5 Geräten erlauben. Achtung dieser Service ist nur auf Vorreservierung erhältlich.

Haustiere
Ihr Hund oder Ihre Katze sind willkommen an Bord der Navig'France Boote, eine Pauschale pro Haustier wird Ihnen in Rechnung gestellt (siehe Optionen). Wir raten Ihnen, nicht mehr als 2 Haustieren pro Boot mit zu nehmen.

Fahrräder
Das Fahrrad ist das unentbehrliche Accessoire bei einer Bootsfahrt. Wir raten Ihnen mindestens 2 Fahrräder pro Boot vorzusehen! So können Sie zum Einkaufen fahren oder auch täglich frische Baguettes und Croissants besorgen. Entlang der Kanäle gibt es sehr viele Radwege die Ihnen erlauben die naheliegenden Dörfer einfach zu erreichen. Fahrräder können gemietet werden, Sie können natürlich auch die eigenen Räder mitnehmen.

Fahrzeit
Die Navigation ist meistens von Mitte März bis Ende Oktober möglich, die Öffnungszeiten werden von den französischen Behörden VNF bestimmt. Die Schleusen sind zum Grossteil von 7:00 bis 19:00 in Betrieb ohne Mittagspause (9:00 bis 18:00 auf einigen Gebieten). Es ist verboten bei Nacht zu fahren.

Geschwindigkeit
Auf den Kanälen ist die Geschwindigkeit auf 6 bis 8 km/h begrenzt. So haben Sie die Möglichkeit die Umgebung zu entdecken. Darüber hinaus bleiben die Ufer und deren Fauna und Flora bewahrt.

Schleusen
In Elsass-Lotringen werden die meisten Schleusen automatisch gesteuert. Ein pendelnder Schleusenwärter überwacht das Funktionieren des Systems. Das Durchqueren einer Schleuse bleibt ein lustiger und aussergewöhnlicher Moment, ohne grosse Schwierigkeit, da Sie eine individuelle Einweisung bekommen und die erste Schleuse in Begleitung einer der Navig'France Techniker durchqueren werden. An den Schleusen wird Ihnen keine Gebühr verlangt. Navig'France bezahlt eine Jahresgebühr für jedes Boot. Eine Vignette, die an der Windschutzscheibe angebracht ist, bescheinigt diese Zahlung.

Berufsverkehr
Auf den Kanälen und Flüssen gibt es nur noch wenig Handelsverkehr und Passagierschiffe. Ihr Kreuzen stellt keine reelle Schwierigkeit dar. Der Berufsverkehr sowie die Passagierschiffe haben Vorfahrt an den Schleusen. Achten Sie darauf ihre Manöver nicht zu stören, besonders in der Nähe der Bauwerke.

Kann man überall anlegen?
Natürlich! Mit einem Hausboot unterwegs sein bedeutet absolute Freiheit, Sie können jederzeit entscheiden anzuhalten und festzumachen. Es gibt etliche eingerichtete Häfen und Anlegestellen entlang des Kanals, aber Sie können Ihr Boot fast überall festmachen anhand der Pflöcke und dem Hammer die an Bord vorhanden sind.

Diesel / Trinkwasser
Bei Bootsübernahme sind Diesel- und Wassertank aufgefüllt. Der Diesel reicht aus für ungefähr 60 Motorstunden oder etwa 2 Wochen. Der Wassertank reicht für 2 bis 3 Tage bei normalem Verbrauch. Sie haben die Möglichkeit in den verschiedenen Häfen entlang Ihrer Route Trinkwasser gegen einen geringen Betrag nachzufüllen.

Wenn Sie die Option Teilaufhebung Selbstbehalt buchen brauchen Sie nur die reduzierte Kaution (350 – 500 €) zu hinterlegen. Andernfalls müssen Sie bei Bootsübernahme die komplette Kaution hinterlegen, variabel je nach Bootsmodell (1000 – 1500 €). Die Kaution kann per Kreditkarte oder in Bar hinterlegt werden und wird Ihnen am Ende der Fahrt rückerstattet wenn das Boot unbeschädigt abgegeben wird. (Achtung keine Kaution in Bar bei Einwegfahrten oder bei einer Abgabe am Sonntagabend).

Um jeden Stress zu vermeiden, raten wir Ihnen, die letzte Nacht im Hafen zu verbringen. So können Sie einen angenehmen Abend verbringen und bereits mit dem Ausräumen beginnen und - wenn Sie die Reinigungspauschale nicht in Anspruch genommen haben - die Bootsreinigung erledigen. Die Abgabe findet am Morgen zwischen 8:30 und 9:00 statt, achten Sie darauf, Ihr Boot pünktlich abzugeben. Die Zeit die Sie für die Bootsreinigung brauchen, gehört zur Mietsdauer.

Rückgabe am Sonntag Abend
Die einzige, zeitbedingte Vorschrift ist, dass Sie die letzte Schleuse spätestens um 18:30 durchqueren. Sie können das Boot dann am Abend verlassen. Wenn Sie das Boot ausgeräumt und gegebenenfalls gereinigt haben, brauchen Sie nur die Schlüssel an der angegebenen Stelle abzulegen. Für diesen Fall raten wir Ihnen, die Dieselpauschale zu buchen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Atelier du Voyage

Auszug aus den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) - der komplette Text der AVRB wird Ihnen auf Wunsch zugestellt. Reisen mit Le Boat, Locaboat, Snaily, Les Canalous und Navig'France werden durch Atelier du Voyage organisiert und es gelten die hier aufgeführten Reisebedingungen von Atelier du Voyage.

1. WAS DIESE AVRB REGELN

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns für von uns veranstaltete Reisearrangements.

2. WIE DER VERTRAG ABGESCHLOSSEN WIRD

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie
für deren Vertragspflichten ein.

3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen sind in unserer Bestätigung/Rechnung detailliert aufgeführt.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Preise

Die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise sind massgebend. Sie haben die Wahl Ihre Miete in Schweizer Franken oder in Euro zu bezahlen. Der zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierte Tageskurs EUR/CHF bezieht sich auf die Gesamtsumme der Miete und bleibt auch im Fall von etwaigen Kursschwankungen massgebend. Die Gesamtsumme des Vertrages ist in der gleichen Währung zu begleichen.

4.2 Zahlung

4.2.1 Zahlung in Schweizerfranken 
Anzahlung anlässlich der Buchung: 30% des Mietpreises. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle zu erfolgen. Nicht rechtzeitige Begleichung der Restzahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.

4.2.2 Zahlung in Euro 
Der Gesamtbetrag ist innert 15 Tagen ab definitiver Buchung fällig. Eine nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.

4.3 Kurzfristige Buchungen

Bei einer kurzfristigen Reservation muss der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden.

4.4 Kosten für Buchung und Unterlagen

Zusätzlich zum Mietpreis wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR 90.– pro Boot verrechnet. Im Falle einer Annullierung wird dieser Betrag nicht rückerstattet.

4.5 Eventuelle zusätzliche Kosten

Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren kann Ihre Buchungsstelle weitere Gebühren für die Beratung und Buchung erheben.

5. SIE ÄNDERN IHR REISEPROGRAMM ODER KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN

5.1 Allgemeines

Wenn Sie die Buchung ändern oder annullieren, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitteilen.

5.2 Kosten für Änderung/Annullierung

Bis 3 Monate vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Boot erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren. Die Bootsgesellschaften Locaboat und Nicols erfordern zusätzlich zur oben genannten Bearbeitungsgebühr eine weitere Gebühr von EUR 150.–. Bei weniger als 3 Monate vor Reisebeginn werden folgende Gebühren erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren:

  • 90-61 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • 60-46 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 45-0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises

5.2.1 Gültigkeit des Änderungs- / Annullierungsdatums

Das Datum, an welchem das Buchungsbüro Ihre Mitteilung erhält, ist massgeblich. Trifft diese Mitteilung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag im Buchungsbüro ein, ist der folgende Arbeitstag massgeblich.

5.2.2 Flugtickets

Für jegliche Annullierung oder Änderung des Flugtickets (Datum, Flug oder Passagiername) verlangen die Fluggesellschaften manchmal sehr hohe Kosten. Wir sind verpflichtet diese zusätzlich zu den oben angegebenen Kosten zu verrechnen, unabhängig vom Datum der Änderung oder Annullierung. Handelt es sich um ein Sonderpreisflugticket und je nach gewählter Fluggesellschaft, können die Kosten 100 % betragen.

5.3 Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine abgeschlossen haben. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühr geschuldet.

5.4 Ersatzreisende

Wenn Sie die Reise absagen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– wird dafür verrechnet. Der Ersatzreisende und Sie selber sind solidarisch für die Bezahlung der Reise verantwortlich.

6. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN UND  PREISE

6.1 Vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns das Recht vor die Leistungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

6.2 Nach Vertragsabschluss 

Preiserhöhungen können sich aus neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, MwSt. usw.) ergeben. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Änderungen nach Ihrer Buchungund vor Reisebeginn

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt es erfordert und bemühen uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir informieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn der Reisepreis erhöht, oder die Reiseleistungen geändert werden

Führt die Änderung zu einer erheblichen Veränderung der Reise oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% können Sie:

a) die Änderungen annehmen;

b) innert 5 Tagen vom Vertrag schriftlich (per Brief oder E-Mail) zurücktreten; die bereits bezahlten Beträge werden Ihnen rückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–;

Lassen Sie uns keine Mitteilung innert 5 Tagen zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

6.5 Besondere Bestimmungen für die Covid-19-Gesundheitskrise

Wenn Sie die Buchung annullieren oder ändern, obwohl die Reise gemäss der ursprünglichen Buchung durchführbar* ist, beachten Sie bitte Ziffer 5.2.

* Mit «durchführbarer Reise» ist gemeint, dass die Reise durchgeführt und die gebuchten Leistungen erbracht werden können. Verbindliche Gesundheitsmassnahmen können jederzeit von diversen Ländern ergriffen werden, um die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen. Wenn diese Massnahmen den reibungslosen Ablauf der Reise nicht beeinträchtigen, können sie nicht als ein Faktor betrachtet werden, der die Reise undurchführbar macht. Die Pflicht sich vor der Reise (An- oder Abreise) impfen und/oder testen zu lassen (PCR oder andere Tests), kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden. Auch eine Quarantänepflicht bei der Rückreise kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden.

Wenn die Reise nicht mehr durchführbar ist (geschlossene Grenzen, Quarantänepflicht im Reiseland, ersatzlos gestrichener Flug), wird vorgeschlagen, sie zu verschieben. Ist dies nicht möglich, wird die Reise annulliert und den Teilnehmern wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–.

7. REISEABSAGE DURCH UNS

7.1 Unzumutbarkeit

Wir sind berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlen wir den bereits bezahlten Reisepreis zurück, unter Abzug unserer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.–. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.2 Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt oder Streiks die Reise erheblich erschweren oder verunmöglichen, können wir die Reise absagen.

7.3 Reiseabsage aus anderen Gründen

Wir sind berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.

8. SIE MÜSSEN DIE REISE UNTERBRECHEN

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.

9. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN

Entspricht die Reise nicht der Vereinbarung, so sind Sie verpflichtet bei unserer örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Diese werden sich bemühen, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.

Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich festhalten. Damit sind Sie nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der vereinbarten Leistungen und gegen Vorweisen des Zahlungsbeleges erstattet.

Vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich (per Brief oder E-Mail) unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Bootsgesellschaft bzw. des Basispersonal und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. HAFTUNG

10.1 Allgemeines

Wir vergüten Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, die Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten oder Schäden, sofern der Vermieter oder das Basispersonal nicht in der Lage war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haften wir nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

10.2.2 Haftungsausschlüsse
Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachenzurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits;

b) auf Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt, welche wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Im Falle einer Unmöglichkeit der Mietgesellschaft, das reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, ist sie verpflichtet, Ihnen ein Boot mit gleicher oder höherer Kapazität und gleichem oder höherem Komfort zu besorgen, so weit wie möglich in der gleichen Region. Eine solche Änderung kann in keinem Fall Grund einer Annullierung Ihrerseits sein;

d) Sollten die Wasserwege unbenutzbar sein (Hochwasser, Überschwemmung, Trockenheit, Streik, technisches Problem, Polizeiverbot usw.), werden die allgemeinen Bedingungen des entsprechenden Vermieters angewendet.

10.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages sind, haften wir im Rahmen dieser AVRB, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

10.2.4 Übrige Schäden
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von uns auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese AVRB sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

11. VERSICHERUNGEN

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Rückreisekostenversicherung usw.

12. VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

13. REISEGARANTIE

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch .

14. OMBUDSMAN

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Die Adresse des Ombudsman lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach / 8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch
info@ombudsman-touristik.ch 

15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Für Klagen gegen uns wird der ausschliessliche Gerichtsstand Lausanne vereinbart.

Stand 2021/11 - Alle Angaben ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten

 
 

IHRE VORTEILE

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Wir kombinieren gerne Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse mit unserem KnowHow für rundum schöne Hausbootferien!
Langjährige
Erfahrung
Bereits seit über 30 Jahren sind wir Ansprechpartner für Reisen weltweit und Hausbootferien im Besonderen
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