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Hausbootferien mit Nicols

Der französische Hausboot Spezialist Nicols gehört zu den grössten und bekanntesten Anbietern auf dem Markt. Alle Hausboote von Nicols können ohne Führerschein gemietet werden und das grosse Angebot an unterschiedlichen Booten richtet sich sowhl an Anfänger, wie auch erfahrene Kapitäne. Neben Frankreich bietet Nicols auch Hausbootferien in Deutschland, Holland, Portugal und Ungarn an.

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit Nicols

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für Ihre Hausbootferien mit Nicols. 

Ca. 10 Tage vor Ihrer Abreise, nach Erhalt Ihrer Zahlung, erhalten Sie von uns Ihre Reiseunterlagen. Dazu gehören:

  • Voucher: Als Bestätigung der bezahlten Leistungen.
  • Flusskarte: Auf der Karte ist einerseits der Verlauf des Kanals bzw. des Flusses ersichtlich und andererseits sind Ankerplätze, Brücken, Wassertankstellen, Restaurants, touristische Sehenswürdigkeiten und vieles mehr eingezeichnet. Ebenfalls finden Sie in der Karte Informationen zu Orten und Städten welche Sie während Ihren Hausbootferien passieren.
  • Ein Bordbuch: Mit vielen nützlichen Tipps zum Leben an Bord, technischen Hinweisen, Ratschlägen zur Navigation und Hilfestellung beim Schleusen.
  • Anreiseplan zur Basis mit Anschrift und Telefonnummer der entsprechenden Basis.

Je nach Hausbootbasis können Sie auf Kanälen und/oder Flüssen fahren. Besonders im Frühjahr und manchmal im Herbst sind Flüsse von Natur aus eher dem Hochwasser ausgesetzt, als die der Infrastruktur angepassten Kanäle. Zu Ihrer Sicherheit kann man Sie in solchen Fällen bitten, die Basis zu wechseln und auf Kanäle auszuweichen, ohne dass dies Sie zu einem Rücktritt berechtigt.

Um die Ufer und Schleusen zu erhalten, sind von Zeit zu Zeit Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die im Französischen „Chômage“ genannt werden. Normalerweise sind die frühzeitig bekannt. Unter Umständen muss auf eine andere Abfahrtsbasis ausgewichen bzw. Ihre Fahrtstrecke geändert werden, ohne dass Ihre Reise annulliert werden muss.

Sie können bequem mit dem Auto anreisen. An jeder Basis stehen entweder Parkplätze oder Garagen evtl. gegen eine Gebühr zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Einwegmieten, das Auto wieder am Ausgangspunkt abgeholt werden resp. gegen eine Gebühr transportiert werden muss.

Die Anreise zu allen Basen ist auch per öffentlichem Verkehrsmittel möglich, manchmal muss vom nächstgelegenen Bahnhof ein Taxi zur Basis genommen werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Organisation Ihrer Anreise zu Ihrer Abfahrtsbasis, kontaktieren Sie uns.

Normalerweise erfolgt die Übergabe Ihres Bootes samstags zwischen 15.00 und 18.00 Uhr. Je nach Boot und Basis existieren auch die Übernahmetage Montag und Freitag. Ausserhalb der Hochsaison können aber, je nach Verfügbarkeit, auch andere Abfahrtstage gewählt werden. Dies hat zum Vorteil, dass das Personal von Nicols mehr Zeit hat um Sie einzuweisen.

Während die Mitreisenden das Gepäck an Bord verstauen oder noch einige Einkäufe tätigen, sind noch einige Formalitäten zu erledigen. Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Übergabezeiten. Diese sind ausdrücklich auf Ihrem Voucher/ Gutschein vermerkt.

Ein Techniker wird Sie begleiten, um Ihnen zu zeigen, wie die wichtigsten Geräte an Bord funktionieren und Ihnen dann das Navigieren auf dem Wasser erläutern. Wenn möglich, wird er mit Ihnen die erste Schleuse passieren. Er zeigt Ihnen die wichtigsten Manöver (Anlegen des Bootes, das Kreuzen eines anderen Bootes, etc.). Sie werden sehen: Das Steuern der Nicols Boote ist einfach und benutzerfreundlich: ein Zündschlüssel, ein Vorwärts- und ein Rückwärtsgang (zum Verlangsamen und Stoppen), ein wenig Geduld und Gefühl für die ersten Schleusen, und schon sind Sie ein echter Kapitän! Nehmen Sie sich Zeit... Gehen Sie an Bord und erleben Sie entspannte Bootsferien im Rhythmus des Wassers!

Komfort an Bord
Die Nicols Boote verfügen über einen grosszügigen Aufenthaltsraum und über eine gut ausgestattete Küche mit grossem 220L-Kühlschrank mit Gefrierfach (ausser Primo:130L, N800:56L, ohne Gefrierfach, Riviera: 100L, ohne Gefrierfach), 2-4 Flammenherd (je nach Bootsgrösse) und Backofen (N800:kein Backofen). Breite Arbeitsfläche und viele Verstaumöglichkeiten erhöhen den Komfort. Geschirr und Bettwäsche (Betttücher, Decken, Steppdecken) sind inklusive, die Terrassen sind mit Gartenmöbeln und Schiebesonnensegel oder Sonnenschirm versehen. Die meisten Abfahrtsbasen bieten einen Barbecue-Gas-Grill an, den man für die Zeit der Hausbootfahrt mieten kann.

Strom an Bord
Die einzige Stromversorgung an Bord Ihres Bootes besteht aus der Batterie (ausser beim Modell Confort 1350 VIP & Estivale Sixto Prestige C, die mit einem Generator ausgestattet sind). Diese Batterie hat ausreichend Kapazität, Ihr Boot mit Licht zu versorgen und die Pumpe für die Wasserversorgung an Bord in Betrieb zu halten.

Wenn Sie elektrische Geräte an Bord benutzen möchten, bieten sich mehrere Lösungen:

  • Sie werden beim Steuerstand einen Zigarettenanzünder vorfinden, mit dessen Hilfe man z.B. ein Handy aufladen kann (in diesem Fall muss man das entsprechende Ladegerät mitbringen).
  • Sie können auf der Abfahrtsbasis für €10 einen Stromumwandler mieten. Dieser ermöglicht es Ihnen, den Strom, den die Batterie liefert von 12 Volt auf 220 Volt umzuwandeln. Aber Achtung! Sie können nur Geräte mit geringer Leistung aufladen (bis maximal 150 Watt) wie z.B. Handys, Laptops, Tabletts, Spielkonsolen ... aber auf keinen Fall ein Gerät mit hohem Energieverbrauch (über 150 Watt) oder elektrischem Widerstand (wie Fön, Kaffeemaschine ...). Das Boot verfügt nur über eine Batterie mit begrenzter Kapazität.
  • Wenn Sie unbedingt 220 Volt mit einem hohen Verbrauch oder permanenten Anschluss (z.B Beatmungsgerät) benötigen, schliessen Sie sich am Abend in einem Hafen mittels des sich an Bord befindenden Verlängerungkabels an den Landstrom an - einige Kommunen bieten diesen Service an, in Ihrer Flusskarte können Sie die betreffenden Orte finden. Oder Sie schliessen sich direkt an den Kaianschluss Ihres Bootes an (betrifft die neueren Bootsmodelle).

WiFi an Bord
Gegen einen Zuschlag bieten die meisten Basen den Service „WiFi an Bord“ an, der es Ihnen erlaubt, mehrere Geräte gleichzeitig zu verbinden, unter Vorbehalt hinsichtlich der Netzqualität, die von Region zu Region unterschiedlich sein kann.

Für eine angenehme Fahrt bietet Nicols viele weiteren Extras an, welche bei der Buchung angegben, jedoch vor Ort bezahlt werden müssen:

BBQ-Grill
Die meisten Abfahrtsbasen von Nicols vermieten Grills, die mit Gas funktionieren. Die BBQ-Grills dürfen nur ausserhalb des Bootes benutzt werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abfahrt bei uns.

Handtücher, Geschirrhandtücher
Sie können Handtuch-Sets (bestehend aus 1 Waschlappen, 1 Handtuch und 1 Badetuch) und Küchenhandtüchern (bestehend aus 1 Handtuch und 2 Geschirrtüchern) an allen Basen mieten.

Liegematratzen
Gegen eine Gebühr können Sie faltbare, schwimmende und leicht zu verstauende Liegematratzen mieten, um an Deck die Sonne zu geniessen.

Unterwegs festmachen
Während der Fahrt können Sie frei entscheiden, wo Sie gerne anlegen möchten. Ausgenommen sind natürlich Privatgrundstücke. Bitte respektieren Sie die Umwelt und lassen Sie keine Abfälle zurück. Viele Städte und Dörfer bieten Ihnen Häfen und Anlegemöglichkeiten an. Einige sind kostenlos, andere verlangen eine Gebühr, welche sich nach der Grösse Ihres Bootes und den jeweiligen Hafengebühren richtet.

Schleusen
Auf Ihrer Fahrt werden Sie je nach Region mehr oder weniger Schleusen und bewegliche Brücken passieren. Die Durchfahrt ist kostenlos.

Es gibt sowohl automatische als auch manuelle Schleusen. Die Schleusenwärter freuen sich über Ihre Mithilfe beim Kurbeln. In der Charente sind Sie Ihr eigener Schleusenwärter, dafür gibt es keine offiziellen Schliesszeiten.

Am 1. Mai, 14. Juli und 1. November sind bestimmte Schleusen geschlossen. In Anjou, der Bretagne, der Camargue, der Charente und im Lot gibt es keine Schliessungen. Für genauere Informationen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Die Schleusendurchfahrt ist, wenn man einige Regeln beachtet, einfach und macht Spass. Fahren Sie langsam und vorsichtig in die Schleuse hinein und befolgen Sie die Anweisungen welche Sie bei der Einführung erhalten haben. Bei den manuellen Schleusen ist es einfacher, wenn 2 Mitglieder der Crew helfen.

Fahrrad fahren
Fahrräder (Erwachsene und Kinder) können gegen eine Gebühr an der Basis gemietet werden, müssen aber vorbestellt werden. Natürlich können Sie auch Ihre eigenen Fahrräder mitnehmen. Fahrräder sind v.a. in Frankreich und in Portugal sehr zu empfehlen, um nahegelegne Dörfer und Städte zu besuchen und unterwegs einzukaufen. Entlang der Kanäle und Flüsse finden Sie wunderschöne Treidelwege. Für Kinder gilt bei den meisten Destinationen eine Helmpflicht, wir empfehlen Ihnen, Ihre eigenen Velohelme mitzubringen (nicht mietbar).

Angeln
Mit einem Angelschein - im Angelgeschäft oder in einigen Tabakläden erhältlich - können Sie in den Kanälen und Flüssen angeln. Ein Angelschein kostet für 7 Tage in Frankreich ca. €35, in Deutschland €45 und in Portugal €30.

Baden
Das Baden im Kanal ist nicht überall möglich und wir raten grundsätzlich davon ab. Sie finden jedoch je nach Strecke, geschützte Stellen, Natur- oder Stauseen, Zutritt zu Stränden, Schwimmbäder und Wasserparks. Oder Sie können einen Pool mit heizbarem Wasser mieten. Die Pools können an alle Boote (ausser Nicols 800, Nicols Primo, Riviera Boote) gehängt werden. Achtung: Beim Mieten des Pools mit einem Boot von 13m Länge oder mehr ist ein Bootsführerschein erforderlich. Pools sind nicht an jeder Basis erhältlich, bitte kontaktieren Sie uns für Details.

Sie erhalten vom Techniker die Telefonnummer des Kundendienstes, der 7 Tage die Woche während der Bürozeiten erreichbar ist. Bei Schwierigkeiten oder falls Sie Zweifel haben sollten, welche Massnahmen Sie während Ihres Bootsurlaubs zu treffen haben, rufen Sie einfach dort an: Man wird Ihnen gerne Auskunft erteilen und Ihnen helfen.

Denken Sie daran, das Boot rechtzeitig zurückzugeben. Rückgabezeit am Abreisetag ist zwischen 08-09 Uhr (nach einem Wochenendaufenthalt zwischen 16-17 Uhr). Die Mitarbeiter von Nicols stehen zur Verfügung, um Ihnen das nötige Putzmaterial auszuhändigen, damit Sie das Boot sauber zurückgeben können. Nicols bietet eine Endreinigungspauschale an (je nach Option von 50 Euro bis 200 Euro), bitte bereits bei der Buchung angeben. Auch beim All-Inklusiv-Paket ist die Endreinigung bereits inbegriffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nicols Hausbootferien

1 - ANMIETUNG

Das Buchungsformular hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierung.

Die Reservierung ist definitiv, sobald NICOLS oder einer seiner Vertragspartner die Reservierung bestätigt, nachdem das Reservierungsformular und die Anzahlung eingegangen sind.

Die Restzahlung, die auf der Bestätigung angegeben ist, wird automatisch ohne weitere Erinnerung 6 Wochen vor Übergabe des Bootes fällig.

Bei Erhalt der Restzahlung erhält der Mieter die üblichen Unterlagen. Bei Reservierungen, die innerhalb von 42 Tagen (6 Wochen) vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Laut des Artikels L221-28 des Verbrauchergesetzes, hat der Mieter, der telefonisch oder im Internet bei Nicols bucht keinen Anspruch auf das Rücktrittsrecht vom Artikel L221-18 des gleichen Gesetztes.

2 - EIGNUNG

Der Mannschaftskapitän muss volljährig 18 Jahre sein (oder 21 Jahre für eine Bootsfahrt in Ungarn falls der Mannschaftskapitän keinen Bootsführerschein besitzt), und muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Boot und für seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob der einen Bootsführerschein vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitän akzeptiert die Vorgabe, dass das Steuern von Booten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muß auf der Fahrkarte als Berechtigter eingetragen sein und an der Einführung zum Bootfahren teilnehmen.

Der Schiffsführer muss von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet werden, um das Schiff sicher zu steuern und Manöver durchzuführen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bootsübergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung zu übernehmen; oder wenn der Schiffsführer nicht von mindestens einer Person über 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet.

Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten erledigt hat (Kaution, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat.

Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren. Die Anweisungen der Vermieter und öffentlichen Behörden sind zu beachten.

Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte ist nicht erlaubt.

3 - KAUTION

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt vor Einschiffung entrichtet (Bar, Scheck oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:

  • Reinigung - wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird: Reinigungskaution: 150 € für Schiffe unter 10 Meter, 200 € für Schiffe ab 10 bis 13 Meter und 250 € für Schiffe mehr als 13 Meter. Eine Endreinigungskaution wird in Deutschland und Ungarn nicht hinterlegt. Die jeweiligen Basen haben jedoch die Möglichkeit, die Endreinigung zum geltenden Tarif zu berechnen.
  • Der Versicherungsselbstbehalt (Bootskaution) beläuft sich auf 1000€ für Schiffe bis 10 meter 1500 € für Schiffe ab 10 bis 13 Meter und 2000 € für Schiffe mehr als 13 Meter und dient zur Abdeckung von:
    • Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Bootes und/oder der Bootsausstattung und die Kosten im Falle eines Auf-Grund-Laufens des Bootes das durch Verschulden des Mieters und/oder seiner Passagiere entsteht;
    • Kosten zur Ersetzung fehlender (verloren oder gestohlen) oder beschädigter Teile im Hinblick auf das bei der Bootsübernahme aufgestellte Inventar (siehe §5);
    • Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe des Bootes (siehe §15) oder durch Verlassen des Bootes entstehen (siehe §14) ;
    • Treibstoff- und sonstige Betriebskosten (siehe §6).

Der Mieter erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter die oben genannten Kosten von seinem Konto via der bedingten Einzugsermächtigung auf der Kreditkarte oder des Einkassierens des Schecks in Höhe der Kaution abbuchen kann.

4 - VERSICHERUNGEN

Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten.Die Versicherung deckt nicht: Personenschäden der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht der Mieter, die Fahrräder und den Verlust oder die Beschädigung des Bootes durch grobe Fahrlässigkeit. Die Vollkaskoversicherung des Schiffes beinhaltet einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt wird vom Mieter als Kaution hinterlegt.

Der Mieter kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen bei Vermieter oder einer Versicherung seiner Wahl für :

  • Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren),
  • Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution,
  • Fahrtunterbrechnung,
  • Personenschäden abschliessen.

Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden gegenüber Dritten, wenn diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit durch Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum, zurückzuführen sind.

5 - AUSSTATTUNG DES BOOTES

Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.

6 - TREIBSTOFF

Kraftstoff, Schmierstoffe, Brennstoff für die Küche, sowie alle Stoffe die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Boots nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise werden Ihnen in einer Tabelle vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden. Eventuelle Hafen- oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters und sind von den Anlaufstellen abhängig und auch dort zu bezahlen.

7 - FAHRRÄDER

Die Fahrräder stehen unter der ganzen Verantwortung des Mieters. Im Falle eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet dies bei der Polizei zu melden und die Meldung im Original dem Vermieter weiterzugeben. Der Mieter oder die Person die das Fahrrad mit Einverständnis der Mieters benutzt, ist allein im Falle eines Unfalls für enstandene Schäden verantwortlich.

8 - STORNIERUNGEN

durch den Mieter:

Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muss er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen.

Es entstehen folgende Kosten:

  • mehr als 12 Wochen vor Übernahme: 15% des Mietpreises (mit 150 € mind),
  • 6-12 Wochen vor Übernahme: 40% des Mietpreises (mit 150 € mind),
  • weniger als 6 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises.

durch den Vermieter:

Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge unvorhergesehener Umstände, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.

Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.

9 - BUCHUNGSÄNDERUNGEN

Alle Mehrkosten enstanden durch Änderungen auf Wunsch des Mieters (Datum, Bootstyp oder Region), die vom Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. §8 der allgemeinen Mietbedingungen).

10 - EINWEGFAHRT

Die Richtung der Einwegfahrt, also die Abfahrtsbasis in der gleichen Region, kann geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. Rückfahrt geändert werden, wenn die Umstände, die dazu führen, unabhängig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet.

Es ist unbedingt erforderlich, 48 Std vor der Abfahrt anzurufen, um die Einwegfahrt und deren Richtung bestätigen zu lassen.

Solche Änderungen können kein Grund zum stornieren sein und berechtigen nicht zu einer Schadensersatzforderung.

11 - UNTERBRECHUNGEN, FAHRTEINSCHRÄNKUNGEN

Einzig der Abfahrts- und Rückgabeort sind vertraglich verpflichtend (bis auf die in § 10 vorgesehenen Ausnahmen), nicht jedoch die Strecke.

Der Vermieter kann für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen, Schleusenschluss während den Feiertagen, usw…).

Wenn die Bootsfahrt durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges, besseres Boot oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien, den Betrag in Form einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

Wenn Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen zum totalen Ausfall der Fahrt und Verlust von einem oder mehrerem Tagen führen, werden. der Mieter bekommt einer Gutschrift für eine spätere Fahrt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

12 - PANNEN

Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf reagiert. Dieser Pannenservice ist kostenlos, muss jedoch bei eigenem Verschulden vom Mieter selbst getragen werden:

Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreude eine anteilsmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.

Pannen, die vom Mieter verursacht wurden:
Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht wurde, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution als Deckung der Kosten einzubehalten.

13 - UNFÄLLE UND BOOTSSCHÄDEN

Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.

Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Unfall-Protokoll zu erstellen, und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.

14 - OMBUDSMANN FÜR VERBRAUCHER

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann der Kunde, nachdem er sich an unseren Kundendienst gewandt und innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, die Angelegenheit an den Ombudsmann weiterleiten: CM2C. Die Kontaktinformationen und Modalitäten für die Inanspruchnahme sind auf der Website verfügbar: cm2c.net/comment-nous-saisir.php.

15 - VERLASSEN DES BOOTES

Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreis von 100 €/Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.

16 - RÜCKGABE

Das Boot muss, außer aufgrund höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muss seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.

Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.

Auch bei einer Buchung inklusive Reinigungspauschale müssen Sie Müll entsorgen, Geschirr spülen und aufräumen sowie die Bettwäsche abnehmen.

Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich. Für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt. Zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.

17 - GERICHTSSTAND - ANZUWENDENDES RECHT

Der Mietvertrag unterliegt französischem Recht

Gemäß der einzigen angebotenen Dienstleistung unterliegt NICOLS® nicht den Bestimmungen der europäischen Richtlinie «Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015».

Auf keinen Fall kann NICOLS® in die Abwicklung der Handhabung des Mietvertrages eingreifen, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist.

18 - DATENSCHUTZ

Gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) ist die Datenschutzerklärung von NICOLS® auf der Website www.hausboot-nicols.de zugänglich und kann auf Anfrage übermittelt werden.

Stand 2021/09 - Alle Angaben ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten

 
 

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